Der LEITBRUCH-Ausbildungsnachweis für jagdlich geführte Hunde
Der Ausbildungsumfang:
Zweck des Ausbildungsnachweises:
Erlangung des Ausbildungsnachweises:
Die Teilnahme ist mit allen Jagdhunden, mit und ohne Abstammungsnachweis möglich.
Hunde ohne Abstammungsnachweis müssen dem Erscheinungsbild (Phänotyp) einer Jagdhunderasse soweit entsprechen, dass ein uneingeschränkter Einsatz des Hundes möglich erscheint.
Voraussetzung zu Erlangung des ersten Ausbildungsnachweises:
• Mindestens eine Teilnahme an den Modulreihen 1 und 2 oder ersatzweise der Abschluss eines Welpen- und/oder Grundausbildungskurses in einem der LEITBRUCH-Partnervereine.
• Mindestens zwei Teilnahmen mit insgesamt mindestens 20 Stunden praktischer Aus- und Fortbildung der
- Module 3, für den Niederwildjäger (freiwillige Erweiterung auf Raubwild möglich) und/oder
- Module 4, zur Nachsuche auf Schalenwild.
• Die erfolgreiche Teilnahme am Qualifikationsabschluss der jeweiligen Modulreihe.
• Gültigkeitsdauer 3 Jahre (es zählt das Kalenderjahr)
Die Beurteilung des Ausbildungsstandes und die Eintragung des Nachweises erfolgt ausschließlich im Zuge des Qualifika-tionsabschlusses der Modulgruppen 3 und 4 für die jeweilige Sparte und ist an den Hund gebunden.
Laufende Fortbildung
Voraussetzungen für die Verlängerung der Ausbildungsnachweise:
• Teilnahme innerhalb der Gültigkeitsdauer, an mindestens zwei Modulen im Gesamtausmaß von mindestens 20 Stunden.
• Auf die jeweilige, ausgestellte Sparte müssen davon mindestens 10 Stunden entfallen.
• Erfolgreiche Teilnahme am Qualifikationsabschluss der Modulreihen 3 und/oder 4.
Der Nachweis kann beliebig oft, frühestens jedoch nach 10 Monaten, verlängert werden.
Ausbildungskennzeichen „LEITBRUCH Hutnadel“:
Bronze: Erlangung des ersten Ausbildungsnachweises
Silber: Erste Verlängerung
Gold: Zweite Verlängerung (gültig auf Lebenszeit)
Die Hutnadel wird für den Niederwildjäger (Modul 3) und den Schalenwildjäger (Modul 4) getrennt vergeben.